Ferienhauskauf für Ausländer in Dänemark

Ferienhauskauf für Ausländer in Dänemark

 

Viele Deutsche und Österreicher, die über Jahre hinweg ihren Urlaub in Dänemark verbracht haben, möchten vielleicht nun ihr eigenes dänisches Ferienhaus –  in Dänemark spricht man vom “Sommerhaus” –  erwerben.

 

Ferienhaus in Dänemark

Es ist aber nicht jedem gestattet, ein Ferienhaus in Dänemark zu kaufen. Das Recht zum Erwerb eines dänischen Ferienhauses hängt allerdings nicht von der dänischen Staatsbürgerschaft ab.

Wir beraten Sie gern – rufen Sie uns an. Herr Lars Lange steht telefonisch oder per E-Mail für eine kurze Erstberatung zur Verfügung. Tel. +45 3370 6044, E-Mail: lla@njordlaw.com.

Entscheidend für den Erwerb eines Ferienhauses in Dänemark ist, ob der Käufer seinen Wohnsitz in Dänemark hat oder über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren früher einmal gehabt hat. In diesem Fall kann der Erwerb ohne irgendeine Genehmigung vorgenommen werden.

Wenn man ein Sommerhaus erbt, ist dies ebenfalls ohne eine Genehmigung möglich, auch wenn man keinen Wohnsitz in Dänemark hat.

In allen anderen Fällen ist die ausdrückliche Genehmigung des dänischen Justizministeriums zum Erwerb des dänischen Ferienhauses notwendig. Es muss dabei ein gut begründeter Antrag gestellt werden, in dem die besonderen Beziehungen zu Dänemark dargelegt werden. Es kann sich hierbei um geschäftliche, familiäre, kulturelle oder sonstige besondere Beziehungen handeln.

Grundsätzlich nimmt das Justizministerium eine strenge Prüfung vor, aber in den letzten Jahren zeigt sich eine Tendenz, wonach die Bedingungen etwas gelockert worden sind. Dies gilt besonders in Gegenden, in denen die Nachfrage nach Ferienhäusern weniger hoch ist, wie zum Beispiel auf den Inseln Lolland und Falster.

Die Vorschriften für den Erwerb von Ferienhäusern unterscheiden sich von den Vorschriften für den Erwerb von Ganzjahreswohnungen. Bei Ganzjahreswohnungen gilt für EU-Bürger die Arbeitnehmerfreizügigkeit. EU-Bürger, die nur vorübergehend ihren Wohnsitz in Dänemark haben, können deshalb in Dänemark zwar für Wohnzwecke ein Haus kaufen, aber kein Ferienhaus.

Die ungewöhnliche dänische Ausnahme für Ferienhäuser hat sich Dänemark 1992 noch einmal ausdrücklich in den Maastrichter Verträgen bestätigen lassen.

Im Folgenden können Sie mehr darüber lesen, ob es für einen Ausländer möglich ist, in Dänemark ein Ferienhaus kaufen.

 
 
FAMILIE PHAM
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